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copped
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  schrieb am 27 Februar 2012 um 18:57

Motorola darf FRAND-Patente nicht für einstweilige Verfügung nutzen

Am 3. Februar unterlag das iPhone 4, das iPhone 3GS und das iPad 2 mit 3G im deutschen Apple Online-Store unter einer einstweiligen Verfügung von Motorola aufgrund von angeblich gebrochenen FRAND-Patenten. Am selben Tag ging Apple noch gegen die Entscheidung vor und wenige Stunden später standen die Geräte wieder zum Verkauf bereit.

Vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe gewann Apple heute einen wichtigen Prozess. Motorola darf die FRAND-Patente nicht komplett für sich selbst beanspruchen und andere Geräte nicht für eine einstweilige Verfügung nutzen. Laut dem Gericht würde ein Verkaufsstopp aufgrund einer einstweiligen Verfügung sogar den Wettbewerb verletzten, da die patentierten Techniken heute standardmäßig in vielen Smartphones verwendet werden.

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  1. Antworten

    Haha

    27 Februar 2012 um 19:38

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    Dedim :D

  2. Antworten

    CoD2

    27 Februar 2012 um 19:50

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    und apple sind doch die guten^^

  3. Antworten

    floatingduck.

    27 Februar 2012 um 20:06

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    na super. also bringt mir ein patent im prinzip eh nichts, wenn es nur genug leute verletzen und dann produkte auf den markt bringen, sodass es standard ist, oder hab ich da was falsch verstanden?

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